Für die Förderung und Unterstützung des Internatsplatzes Ihres Kindes gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Grundsätzlich kann für Schüler ab der 10. Klasse geprüft werden, ob BAföG gezahlt wird. Für Schüler des St. Augustin kann geprüft werden, ob eine Förderung über die Melanchthonstiftung möglich ist. Bei Besuch einer sprachgeförderten Klasse können Zuwendungen durch den Freistaat Sachsen beantragt werden.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
BAföG |
Alle Informationen rund ums BAföG erhalten Sie auf den Internet-Seiten
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Hier können Sie sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachschlagen, die nötigen Informationen, die Formblätter (Antragsformulare) für die Antragstellung erhalten und das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. |
Melanchthonstiftung | Die Melanchthonstiftung wurde 1961 von den Traditionsverbänden der sächsischen und brandenburgischen Fürsten- und Internatsschulen gegründet und steht seit 1993/94 zur Gewährung von Teilfreistellen für Internatsplätze unserer Schule zur Verfügung. |
Freistaat Sachsen | Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Internatsschüler allgemein bildender Schulen mit erstem Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die in einer sprachgeförderten Klasse sind. Die Zuwendungen werden zu den Ausgaben im Internat gewährt. |